Die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) gilt nach der Roten Liste Deutschlands als stark gefährdet, auf der Roten Liste Sachsen-Anhalts wird sie als vom Aussterben bedroht gelistet. Sie genießt Schutz nach der FFH-Richtlinie Anhang II (Schutzgebiete für den Erhalt von Arten von gemeinschaftlichem Interesse) und IV (streng zu schützende Art). Die Mopsfledermaus ist in fast ganz Europa zu finden, in Deutschland kommt sie außer im Nordwesten überall vor. Neben vielen anderen Fledermausarten kommt sie auch im Biosphärenreservat Karstlandschaft-Südharz vor. Die Weibchen der Mopsfledermaus finden ihre Wochenstuben in Spalten an Bäumen, idealerweise hinter abstehender Borke. Die Nahrung der Mopsfledermaus besteht aus Klein- und Nachtschmetterlingen, Fliegen, Käfern oder Netzflüglern. Ihre durchschnittliche Lebenserwartung liegt bei 4 bis 4,5 Jahren. Aufgrund intensiver Forstwirtschaft und damit einem mangelhaften Anteil an Alt- und Totholz, dem Einsatz von Pestiziden in der Land- und Forstwirtschaft, einer Dezimierung des Insektenangebots aufgrund von Straßen- und Gebäudebeleuchtung, Kollisionen im Straßenverkehr sowie der Umnutzung von Winterquartieren gilt ihr Bestand als gefährdet.
Quelle: Landtag von Sachsen-Anhalt, 06.05.15. Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Beantwortung, Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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